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Anker 1

4724

m² Grundstück

1057

m² Gewerbefläche

26

Wohnungen

Projekt Kanton St.Gallen

Als Grundlage der Bebauung dient der Bericht «Testgebiete, Vertiefungsbericht zur Strategie Siedlungsentwicklung nach innen». Darauf aufbauend haben wir die beiden ortsbildprägenden Projekte entwickelt.


Ziel des Entwurfs ist, eine ortsbaulich stimmige, architektonisch überzeugende sowie qualitativ hochwertige neue Mitte zu schaffen. Die gute Visibilität sowie der hohe Wiedererkennungswert schafft eine erste Adresse für Nachhaltigkeit und Modernität sensitiver Kunden sowie Mieter.


Im östlichen Planungsperimeter wird eine Mischnutzung umgesetzt. Der Neubau schliesst an die strassenraumdefinierenden Strukturen an. Zur Definition des Strassenraumes dient das gewerblich genutzte, überhohe Sockelgeschoss. Über dem Sockelgeschoss sind Wohngeschosse angeordnet. Am Knoten wird der Auftakt der strassenraumdefinierenden Gebäudestellung mit einer 5-geschossigen Kopfbaute akzentuiert.

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Art

Wohn- und Geschäftshaus

Ort

Kt. St.Gallen

Start

-

Ende

-

Als Gegenpart und zur logischen Fortführung des feldaufspannenden Entwurfs wird im Planungsperimeter am Knoten als westlicher Auftakt die strassenraumdefinierenden Gebäudestellung mit einer 4-geschossigen Kopfbaute akzentuiert. Daran schliesst ein länglicher, als Lärmriegel ausgebildeter Baukörper an.

Eine neue Wegverbindung östlich des Lärmriegels, entlang der Grenze zum Kindergarten schafft kurze Wege und erhöht die Fusswegqualität. In beiden Planungsperimetern werden unterschiedliche Wohntypologien für unterschiedliche Zielgruppen realisiert. Beide Arealbereiche erhalten grosse, gut zugängliche Freiräume.

Das östliche Areal wird im Bereich der bereits vorhandenen Zufahrt zur bestehenden Einstellhalle erschlossen. Vier private Aussenparkplätze auf der Parzelle sind direkt an der Grenze zur Nachbarsparzelle angeordnet und behindern die zwingend einzuhaltenden Sichtberme. Als Konsequenz daraus wird die Zufahrt zur bestehenden wie auch zur neuen Einstellhalle soweit nach Osten verschoben, dass eine bewilligungsfähige Erschliessung nachgewiesen werden kann. Die Aussenparkierung ist als Einbahnverkehr geplant.

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